Elbhochwasser kündigen sich in Dresden meist Tage vorher an. Diese Zeit ist wertvoll – wenn du weißt, was zu tun ist. Dieser Beitrag fasst die Bürgerinformation „Starkregen und Hochwasser“ der Stadt Dresden (Stand Januar 2026) zusammen und ergänzt sie um Erfahrungen aus dem Hochwasser 2013.
Live · Pegel Dresden
67 cm
→ gleichbleibend (±0 cm in 30 Min.)
Vorhersage-Höchststand heute, 30.10., 14:00 Uhr: 61 cm
Stand 30.10.2026, 12:15 Uhr · Zum Live-Pegel
Vorher: Wissen, ob du betroffen sein kannst
Jeder, der von Hochwasser betroffen sein kann, ist laut Bürgerinformation „im Rahmen seiner Möglichkeiten und des Zumutbaren verpflichtet, eigene Vorsorgemaßnahmen zum Schutz und zur Schadensminimierung zu treffen“. Dieses Prinzip der Eigenvorsorge steht im Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2).
Der erste Schritt: herausfinden, ab welchem Pegel deine Adresse betroffen sein kann. Das geht im Themenstadtplan der Stadt mit den potenziell überschwemmten Flächen für 4,00 bis 10,50 m. Wie das funktioniert und wo die Grenzen liegen, steht im Beitrag Überschwemmungskarten der Stadt Dresden. Für die Orte auf dieser Website haben wir die Schwellen bereits ausgewertet:
| Ort | Stadtteil | Schwelle (Pegel) | m NHN | Status jetzt |
|---|---|---|---|---|
| Flutrinne Kaditz | Kaditz | 400 cm | 106,70 | Unauffällig |
| Neustädter Elbwiesen am Königsufer | Innere Neustadt | 400 cm | 106,70 | Unauffällig |
| Terrassenufer | Altstadt | 500 cm | 107,70 | Unauffällig |
| Fährgarten Johannstadt | Johannstadt | 550 cm | 108,20 | Unauffällig |
| Messe Dresden | Friedrichstadt | 600 cm | 108,70 | Unauffällig |
| Schillergarten am Blauen Wunder | Blasewitz | 600 cm | 108,70 | Unauffällig |
| Heinz-Steyer-Stadion | Friedrichstadt | 650 cm | 109,20 | Unauffällig |
| Laubegaster Ufer | Laubegast | 650 cm | 109,20 | Unauffällig |
Die 8 Orte mit den niedrigsten Schwellen – Schwellen aus geprüften Quellen, je Ort auf der Ortsseite angegeben, Status nach Pegel Dresden. Alle Orte
Wenn du erst kürzlich in ein gefährdetes Gebiet gezogen bist, rät die Stadt: Lass dich von alteingesessenen Nachbarn beraten und nutze ihre Erfahrung.
Die Grundausrüstung
Feuerwehr und Hilfsorganisationen brauchen ihre Ausrüstung selbst und können sie nicht verleihen. Die Stadt empfiehlt deshalb eine eigene Grundausrüstung:
- ein netzunabhängiges Radio mit frischen Batterien,
- Licht: Kerzen, Taschenlampe mit Batterien, Streichhölzer,
- eine stromunabhängige Kochstelle, etwa einen Campinggaskocher,
- Notproviant und Trinkwasser,
- Wärme: Wolldecken, Wärmflaschen,
- Hausapotheke und Medikamente,
- Hygiene ohne Abwasser: Waschschüssel, Toiletteneimer mit Deckel oder Campingtoilette,
- Gummistiefel und Wathosen.
Während: Informiert bleiben
Sobald Hochwasseralarm ausgerufen ist, hat sich laut Umweltatlas jeder „selbständig über die weitere Entwicklung zu informieren“. Die Bürgerinformation nennt dafür:
- Hochwasserwarnungen des Landeshochwasserzentrums: (0351) 79 99 41 00 und im Internet unter hochwasserzentrum.sachsen.de
- Pegelmesswertansage des LHWZ: (0351) 79 99 44 00, dann „0“ und 501060 für den Pegel Dresden
- Pegel Dresden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung: (0351) 19429
- Videotext im MDR-Fernsehen ab Seite 530
- Ansagedienst des Rathauses: (0351) 4 88 11 99
- Bürgertelefon des Rathauses: (0351) 4 88 76 66 – wird in Notfällen geschaltet, achte auf Hinweise in den Medien
- Apps: die Warn-App NINA des Bundes, „Warnwetter“ des Deutschen Wetterdienstes und „Meine Pegel“
Bei akuter Gefahr kann die Stadt außerdem die Sirenen auslösen. Achte dann auf Signaltöne und Durchsagen. Bei besonderer Gefahr gilt der Notruf 112.
Während: Keller, Auto, Heizung
Die wichtigsten Punkte aus der Bürgerinformation:
Keller und Tiefgaragen meiden. Bei Hochwasser rät die Stadt, Keller, Untergeschosse, Tiefgaragen und Fahrstühle zu meiden und rechtzeitig zu verlassen. Höhere Wasserstände lassen das Grundwasser steigen – deshalb sind auch tief liegende Räume weiter weg vom Fluss gefährdet. Wassereinläufe verschließen, Rückstauklappen prüfen, Keller früh genug räumen.
Auto umparken. Bei Elbhochwasser mit genügender Vorwarnzeit sollen Fahrzeuge aus überflutungsgefährdeten Gebieten entfernt werden.
Strom und Heizung. Strom in überfluteten Räumen abschalten. Brenner und Thermen rechtzeitig abschalten, bei Gasheizungen die Gasventile schließen.
Öltanks sichern. Tanks und Leitungen fachgerecht gegen Auftrieb sichern; im Notfall die Tanks fluten. Altöl, Chemikalien, Farben und Reinigungsmittel aus gefährdeten Räumen entfernen.
Kranke und Pflegebedürftige. Rechtzeitig dafür sorgen, dass sie möglichst bei Verwandten oder Freunden unterkommen.
Während: Abstand vom Wasser
Die Stadt bittet, Kinder vor den Gefahren zu warnen und ihnen den Aufenthalt am Ufer und in überschwemmten Gebieten zu untersagen. Deiche zu betreten oder zu befahren ist verboten, ebenso das Beklettern mobiler Schutzwände. Schutzzonen und Absperrungen müssen respektiert werden, „ansonsten besteht Lebensgefahr“.

Innere Neustadt
Neustädter Elbwiesen am Königsufer
339 cm unter der Schwelle


Kleinzschachwitz
Kleinzschachwitzer Ufer
689 cm unter der Schwelle
Sandsäcke: mit Maß
2013 haben Tausende Dresdner Sandsäcke geschleppt. Laut Bericht der Stadt kamen von rund 1,6 Millionen verbauten Sandsäcken etwa eine Million aus privater Vorsorge und selbst organisierter Hilfe. An der Leipziger Straße entstand so ein durchgehender Wall. Die Stadt zieht aber auch eine nüchterne Bilanz: Manche Verbaue waren „fachlich nicht sinnvoll“ oder hätten Maßnahmen bei noch höheren Wasserständen behindert; am Kaditzer Deich mussten Sandsäcke wieder abgenommen werden. Sie fordert deshalb, Informationen zum „Maß sinnvoller Verbauungen“ schnell zu verbreiten.
Bemerkenswert ist auch eine andere Zahl: Für etwa 13 300 Menschen gab es 2013 Evakuierungsempfehlungen, in den Notunterkünften waren aber höchstens 86 Personen. Die meisten kamen bei Familie und Freunden unter. Es lohnt sich, das vorher abzusprechen.
Danach: Aufräumen ohne neue Schäden
- Erst abpumpen, wenn das Wasser weg ist. Überflutete Räume erst leer pumpen, wenn das Hochwasser abgeflossen und der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist – sonst drohen Schäden am Bauwerk.
- Statik prüfen lassen, vor allem bei beschädigter Bausubstanz.
- Gründlich trocknen, um Bauschäden und Schimmel zu vermeiden. Bodenbeläge und Verkleidungen zur Kontrolle öffnen.
- Elektrische Geräte erst nach Prüfung durch Fachleute wieder einschalten, Heizöltanks prüfen lassen.
- Verunreinigte Möbel und Lebensmittel entsorgen.
Schäden an Gewässern und Anlagen nimmt das Umweltamt unter (0351) 4 88 62 11 entgegen.
Wenn du für deinen Ort früh Bescheid wissen willst, kannst du dich benachrichtigen lassen.
Häufige Fragen
Wo bekomme ich in Dresden Hochwasserwarnungen?
Beim Landeshochwasserzentrum Sachsen unter (0351) 79 99 41 00 und hochwasserzentrum.sachsen.de, über die Warn-App NINA, den MDR-Videotext ab Seite 530 und den Ansagedienst des Rathauses unter (0351) 4 88 11 99. Bei akuter Gefahr kann die Stadt Sirenen auslösen.
Muss ich bei Elbhochwasser den Keller räumen?
Die Stadt rät, Keller und tiefliegende Räume früh genug zu räumen und bei Hochwasser zu meiden. Weil das Grundwasser mit der Elbe steigt, sind auch Gebäude weiter weg vom Fluss gefährdet.
Wann darf ich nach einem Hochwasser den Keller abpumpen?
Laut Stadt erst, wenn das Hochwasser abgeflossen und der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Sonst können Schäden am Bauwerk entstehen.
Darf ich bei Hochwasser auf den Deich?
Nein. Laut Stadt Dresden ist das Betreten oder Befahren der Deiche verboten, ebenso das Beklettern mobiler Schutzwände. Absperrungen müssen respektiert werden.
Quellen
- Landeshauptstadt Dresden – Starkregen und Hochwasser, Bürgerinformation (21. Auflage, Januar 2026)
- Landeshauptstadt Dresden – Umweltatlas, Karte 4.18: Elbe-Alarmstufen 1 bis 4 (Mai 2019)
- Landeshauptstadt Dresden – Pegelstände und Alarmstufen
- Landeshauptstadt Dresden – Umweltbericht 2013: Bericht zum Junihochwasser in Dresden (Stand 04.03.2014)
- Landeshauptstadt Dresden – Gefahren durch Flüsse und Bäche
Die Darstellung dient der Information. Bei Hochwasser- und Gefahrenlagen gelten die Warnungen und Anweisungen der zuständigen Behörden.

